Regenbogenfahne soll auch in Witten ein Zeichen setzen

Die Regenbogenflagge am 17. Mai offiziell zu hissen, heißt Solidarität mit Homo-, Bi- und Transsexuellen zu zeigen. Auch in unserer Stadt bestehen gegen Menschen aus dem LGBT*-Umfeld (internationales Kürzel für Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle) Vorurteile. An vielen Orten der Welt sind sie Ausgrenzungen, Anfeindungen, sogar brutalen Übergriffen ausgesetzt. In einer aktuellen Anfragen hatten sich daher unsere stv. Vorsitzende Petra Schubert, unser sozialpolitischer Sprecher Claus Humbert und der Sachkundige Bürger Robert Beckmann am 30. April für das Hissen der bunten Fahne noch in diesem Jahr eingesetzt.

Kirchengemeinden sind ein gutes Vorbild

Aktuell wehen solche Flaggen an verschiedenen Kirchen der katholischen Gemeinden in Witten – gut sichtbar beispielsweise an der Kirche der katholischen Innenstadt-Gemeinde St. Marien. Doch der Bürgermeister hat unser Anliegen inzwischen abgelehnt. Er möchte nur zu den vom Land vorgegebenen Anlässen flaggen und durch eine durchaus zulässige Erweiterung keine Präzedenzfälle schaffen. Da es auch im Kreisgebiet Städte gibt, die anders handeln, werden wir uns dafür einsetzen, dass am 17. Mai 2022 auch in Witten ganz offiziell die Regenbogenfahnen wehen. Wir hatten mit Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen dem Bürgermeister folgende Fragen gestellt:

Unsere Fragen:

  1. Werden beginnend mit dem 17. Mai 2021 auch an den öffentlichen Gebäuden in Witten künftig in jedem Jahr die Regenbogenflaggen wehen? Wir wünschen uns das als  deutliches Zeichen dafür, dass unsere Stadt für alle Menschen einsteht. In vielen anderen Städten werden diesen Flaggen schon seit Jahren regelmäßig gehisst.
  2. Wenn ja, an welchen Stellen ist das geplant?
  3. Falls die Regenbogenflagge nicht gehisst wird – was sind die Gründe dafür? Eine Überprüfung der Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit ergeben, dass eine solche Beflaggung grundsätzlich im Einklang mit dem Gesetz über das öffentliche Flaggen in NRW sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften steht.

So lautet die Antwort des Bürgermeisters:

Die regelmäßigen Beflaggungstage sind in der Beflaggungsverordnung des Landes festgelegt.
Darüber hinaus können nach dem Runderlass des Innenministeriums vom 15.12.2005 im Einzelfall vom Innenministerium weitere Beflaggungsanlässe und -tage bestimmt und bekannt gegeben werden. Zu setzen sind von den Kommunen die Bundes- und Landesflagge und soweit möglich die Europaflagge. Darüber hinaus kann von den Kommunen wie auch in Witten die eigene Flagge gesetzt werden.
Eine weitergehende Flaggenpflicht besteht nicht. Grundsätzlich verbleibt es daher bei den vom Land
vorgegebenen Beflaggungsanlässen und dem setzen der hoheitlichen Flaggen, um insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz Präzedenzfälle zu vermeiden.
Mit dieser Regelung ist in keiner Weise eine negative Wertung von gesellschaftspolitisch hochrangigen und wünschenswerten Zielsetzungen verbunden. In der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz wurde das Thema bereits erörtert. Der Kreis hat dabei für sich
ebenfalls entschieden, so zu verfahren.

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