Wir wollen den Fahrgastbegleitservice nach Witten holen

„Warum gibt es den Fahrgastbegleitservice in Witten noch nicht?“ Diese Frage stellten sich Claus Humbert, der sozialpolitische Sprecher unserer Fraktion und Gerrit Thüne-Valtin, Sachkundiger Bürger der Fraktion, nach einer Information der Bogestra über das neue Projekt der Städte Bochum und Gelsenkirchen im Arbeitskreis Inklusion. Gemeinsam mit Petra Schubert, unserer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, fordern sie den Bürgermeister mit Unterstützung der Grünen darum nun auf, das Angebot auch in Witten zu ermöglichen.

Die Stadt muss nicht viel zahlen 

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit wird am 1. Juni darüber diskutieren. „Die Städte müssen in diesem Projekt nach unseren Informationen nur überschaubare Durchführungskosten, etwa für Dienstkleidung und Diensthandys, übernehmen“, kann Claus Humbert in der Kostenfrage jedenfalls keinen Hinderungsgrund erkennen.

Auch die Begleiter profitieren

„Das Angebot richtet sich an Menschen, die Bus und Bahn nicht alleine nutzen können“, erläutert Petra Schubert. Wer diesen Service in Anspruch nehme, benötige nur eine gültige Fahrkarte. Für die Begleitperson müssten sie nichts zusätzlich zahlen. „Diese Begleitpersonen werden in Bochum und Gelsenkirchen von der Arbeitsförderungsgesellschaft GAFÖG gestellt“, ergänzt Gerrit Thüne-Valtin. So entstehe durch das neue Angebot eine klassische Win-Win-Situation für die begleitete und für die begleitende Person.

Service ab der Haustür möglich

„Ein äußerst unterstützenswertes Projekt“, sind sich die drei Mitglieder der SPD-Fraktion einig. „Auf Wunsch holen die Begleiter ihre Aufraggeber auch zuhause ab und bringen sie wieder zurück. Oder sie gehen mit zu einer Behörde, einer Arztpraxis oder einem anderen Zielort“, präzisiert Claus Humbert.

Zwei Tage Vorlauf nötig

Der Service der Bogestra werde montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr angeboten und beziehe sich auf ihre regulären Linienfahrzeuge und das gesamte Streckennetz. Zwei Tage Vorlauf seien jeweils nötig, um den Begleitservice einzurichten.

Stadt in der Verantwortung

„Auch wenn eigentlich der Kreis für den Wittener ÖPNV zuständig ist, muss die Stadt ihren Bedarf und ihre Wünsche doch immer bei ihm anmelden“, sehen die drei Antragsteller die Stadt auch bei diesem Zusatzangebot in der Verantwortung. Daher haben sie im Sozialausschuss zudem um eine Erläuterung gebeten, aus welchen Gründen die Stadt nicht gleich ihr Interesse bekundet hat und in das Projekt mit eingestiegen ist.

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