Stimmrecht verweigert – kritische Fragen zur aktuellen Ratsarbeit

Unzufrieden sind unser Fraktionsvorsitzender Dr. Uwe Rath und unser Ratsherr Holger Jüngst mit der Antwort des Bürgermeisters auf ihre Anfrage zur „Wahrung demokratischer Regularien der Ratsarbeit“. Darin hatten sie in der letzten Ratssitzung anhand zweier Beispiele ihre Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass Rechte und bewährte Regeln in der aktuellen Ratsarbeit nicht mehr beachtet, bzw. aufgeweicht werden.    

Schuld zugeschoben

„Das ist schon ein starkes Stück“, kommentieren sie die Tatsache, dass das Stadtoberhaupt in seiner Stellungnahme den ehrenamtlichen Politikerinnen und Politikern im Rat die Schuld an einem der Vorfälle zuschiebt. Konkret geht es in diesem Fall darum, dass einem vertretungsweise anwesenden Mitglied der SPD-Ratsfraktion in einem Fachausschuss völlig zu Unrecht das Stimmrecht verweigert worden war.

Verwaltung blockierte

„So etwas ist keine Kleinigkeit. Und nach allem was ich gehört habe, waren es ausschließlich die anwesenden Vertreter der Verwaltung, die den absolut normalen Vertretungsvorgang mit einem energischen Nein blockiert haben“, bekräftigt Uwe Rath. Natürlich könne es immer vorkommen, dass Menschen Fehler machen, räumt er ein. Doch die Verantwortung dafür anschließend einfach auf die letztlich Geschädigten zu schieben, das sei für ihn absolut nicht nachvollziehbar.

Führungskräfte nicht im Stoff

Irritierend sei auch die Tatsache, dass der Bürgermeister sowohl den Amtsleitungen als auch den Dezernenten in diesem Zusammenhang ausdrücklich nur eine beratende Rolle zuspreche: „Von Führungskräften – vor allem von der Amtsleitung – würde ich schon erwarten, dass sie bezüglich der geltenden Regeln im Stoff sind.“ 

Bescheidenes Ergebnis

„Der Bürgermeister sieht jedoch keinen Anlass für einen Vorwurf gegen die Verwaltung und schrieb uns, dass die gewählten Ratsmitglieder ihre Rechte und Pflichten doch selbst kennen müssten“, ergänzt Holger Jüngst. „Nur – was hilft das, wenn anwesende Führungskräfte der Verwaltung sich der Wahrnehmung dieser Rechte vehement entgegenstellen und sie verweigern?“, fragt er sich weiter. Auch wenn das offensichtlich aus Unkenntnis und nicht etwa aus böser Absicht so geschehen sei, ändere das leider nichts an dem bescheidenen Ergebnis.

Unkenntnis nicht eingeräumt

Sicherlich sei es unglücklich gewesen, dass die reguläre Schriftführerin des betroffenen Fachausschusses kurzfristig erkrankt war und deren eingesetzte Vertretung offenbar nicht über die Vertretungsregelungen informiert war. „Die anwesenden Vertreter der Verwaltung hätten genau das aber zum Ausdruck bringen oder sich rasch informieren müssen“, bilanzieren unsere beiden Politiker.

Nachschulungen

Stattdessen hätten die Verwaltungskräfte dem betroffenen Ratsmitglied einfach das Stimmrecht verwehrt. „Als Resultat sollen nun immerhin die Schriftführungen der Ausschüsse und deren Vertretungen in der Anwendung der Geschäftsordnung des Rates noch einmal geschult werden.“

Wer sprach die Einladungen zum Preisgericht aus?

Völlig unbeantwortet lässt der Bürgermeister in seiner Stellungnahme aus Sicht der beiden Ratsherren eine Frage zur zweiten negativen Erfahrung, die sich auf die Einladungen zum Preisgericht für den Neubau der Otto-Schott-Gesamtschule bezieht.  „Auf wessen Veranlassung und durch wen wurden die Einladungen ausgesprochen?“, hatte diese Frage gelautet.

Antwort bleibt im Dunkeln

„Doch aus der Antwort erfahren wir eben nicht, wer entschieden hatte, dass alle Fraktion entgegen allen üblichen Regeln und Gepflogenheiten auch je einen Vertreter als nicht stimmberechtigten Gast in die Veranstaltung entsenden dürfen“, kritisieren Uwe Rath und Holger Jüngst. Es sei nur die Rede davon, dass in Abstimmung mit dem Verwaltungsvorstand so entschieden worden sei: „Doch ob es der Bürgermeister selbst war, bleibt im Dunkeln.“

Verspätungen und ein Irrtum

 „Da diese Extra-Einladungen sich dann auch noch verspäteten oder gar nicht alle erreichten, kam allerdings nur zwei Fraktionen zum Preisgericht“, erklärt Holger Jüngst: „Eine davon jedoch gleich mit zwei Vertretern.“ Obwohl das der neuen Regelung widersprach, sei das jedoch offenkundig unbeanstandet geblieben.  „Darüber hinaus kam es nach Angaben des Bürgermeisters auch noch zu einem erstaunlichen Irrtum, denn die beiden Gäste aus einer kleinen Fraktion wurden im Protokoll des Preisgerichts als Sachverständige aufgeführt“, erläutert Uwe Rath verwundert.    

Fragwürdige Öffnung

Er betont, es mache durchaus Sinn, die strengen Regeln der Vergabeordnung, denen ein Preisgericht unterliegt, einzuhalten: „Im Wettbewerb gibt es das sachliche und fachliche Urteil und die politische Mitwirkung erfolgt in der anschließenden Gremienberatung. Doch wenn man schon meint, es wäre sinnvoll hier eine Öffnung vorzunehmen, dann sollte man den gesamten Vorgang doch wenigstens gekonnt regeln.“

Demokratie braucht stabile Regeln

Der Fraktionsvorsitzende und Holger Jüngst betonen, dass das Einhalten formaler Kriterien in der Ratsarbeit aus ihrer Sicht eine grundsätzliche Voraussetzung für das Funktionieren der Demokratie sei: „Ob beim Abstimmungsrecht oder in Wettbewerbsverfahren – das Einhalten von Regeln unterstreicht die Verlässlichkeit der Demokratie. Wer sich nicht daran hält, bringt das Vertrauen in sie leicht ins Wanken.“

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