Grundsteuer: Land liefert Steilvorlage für Populisten und lässt Städte im Regen stehen

 „Das Land NRW verweigert Witten und anderen finanzschwachen Städten, die das Wohnen mit Hilfe des Hebesatzsplittings durch die Grundsteuer B bezahlbar halten wollten, die Hilfe.“ So fasst Dr. Uwe Rath, der Vorsitzende unserer Ratsfraktion, das Antwortschreiben zusammen, das seine Fraktion jetzt aus dem Finanzministerium erhalten hat.

Offener Brief der Fraktion

Damit reagierte es auf einen offenen Brief, den der Fraktionsvorsitzende gemeinsam mit seinen beiden Stellvertretern Patricia Podolski und Christoph Malz Mitte Februar an den Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk geschickt hatte. Da einige Verwaltungsgerichte die Aufspaltung der Hebesätze in Wohn- und Nichtwohngrundstücke für rechtswidrig erklärt hatten, baten die Sozialdemokraten den Minister dringend darum, nun selbst dafür zu sorgen, dass das Wohnen bezahlbar bleibt.

Überproportionale Belastung

Schließlich führe die Steuersystematik in NRW mit einem einzigen Hebesatz für die Grundsteuer B zu einer überproportional hohen Belastung des Wohneigentums. Diese werde an die Mietparteien weitergegeben und treffe daher besonders die einkommensschwächeren Haushalte.  

Entlastung wäre möglich

„Wie das Vorbild anderer Bundesländer zeigt, wäre es ohne weiteres möglich, dass das Land diese Entwicklung verhindert“, erläutert Patricia Podolski. Besser spät als gar nicht! Das Land müsse einfach nur die Messzahlen für den individuellen Grundbesitz entsprechend gestalten, da diese die Grundlage für die Steuerberechnungen der Städte seien: „Doch NRW lässt seine Städte mit diesem Problem lieber alleine im Regen stehen.“

Land sieht sich nicht in der Verantwortung

Ministerialrat Ulrich Hirschberg aus dem Finanzministerium hat in seinem Antwortschreiben grundsätzlich jede Verantwortung für die Gestaltung der Hebesätze in den Städten mit Hinweis auf deren kommunale Selbstverwaltung und die „grundgesetzlich garantierte Hebesatzautonomie“ ausdrücklich abgelehnt: „Eine Empfehlung zur Festlegung differenzierter Hebesätze oder hinsichtlich der Höhe der Hebesätze hat das Ministerium für Finanzen des Landes NRW nicht abgegeben.“

Fehleinschätzung zur Rechtssicherheit?

„Es hat aber im Juli 2024 doch extra ein Gesetz geschaffen, das den Städten die Möglichkeit des Hebesatzsplittings überhaupt erst ermöglicht hat“, erinnert Christoph Malz. Zudem habe das Ministerium immer wieder betont, dass es das Splitting als rechtssicher einschätze. Zwar stehe die abschließende Klärung noch aus, betonen die geschäftsführenden Vorstandsmitglieder der SPD-Fraktion, doch schon jetzt sei klar: „Ganz offensichtlich ist man schlecht beraten, wenn man sich auf das Land verlässt.“

Falsche Berechnungen geliefert

Uwe Rath weist auf eine weitere enttäuschende Aussage des Ministeriums hin: „Es hat in seinem Schreiben auch die Bitte zurückgewiesen, für die finanziellen Schäden einzustehen, die durch die NRW-Regelungen zur Grundsteuer B in den Städten entstanden sind. Das Land hatte den Städten z.B. Hebesätze vorgeschlagen, die zu einem stabilen Steueraufkommen führen sollten: „Leider erwiesen sich diese Berechnungen als falsch: Dem klammen Wittener Haushalt fehlen allein dadurch zweieinhalb Millionen Euro aus 2025. Die Steuerausfälle infolge des mittlerweile umstrittenen Splittings kommen noch hinzu.“

„Kein Raum für Ausgleichsforderungen“

Doch Ulrich Hirschberg sieht schon aufgrund des Prinzips der kommunalen Selbstverwaltung keinen Raum „für etwaige Ausgleichsforderungen.“ Stattdessen verweist der Ministerialrat darauf, dass die Gründe, die das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für seine Ablehnung des Hebesatz-Splittings benannt hat, auch gegen die von der Wittener SPD vorgeschlagene Anpassung der Messzahlen durch das Land sprechen würden – „sofern man den Urteilsgründen des Gerichts folgt.“

Große Verwunderung

Diese Aussage löst im Vorstand unserer Fraktion höchste Verwunderung aus: „Wir haben dieses Urteil allerdings ganz anders gelesen“, betont Uwe Rath: „Darin ist sogar ausdrücklich die Rede davon, dass die Messzahlen für den Grundbesitz so gestaltet werden müssen, dass eine gerechte Belastung entsteht. Auf der nachgelagerten Ebenen sei das mit einem einheitlichen Hebesatz nicht mehr möglich. Klartext: Das Land und niemand sonst ist dafür zuständig.“ Auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg habe die deutlich erhöhten Messzahlen für Nichtwohngrundstücke in Berlin gerade erst abgesegnet und seinem Land damit den Rücken für diese Vorgehensweise gestärkt.

Keine seriöse Auseinandersetzung

 „Eine seriöse Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag zu diesem Thema hat im NRW-Ministeriums jedenfalls offensichtlich gar nicht stattgefunden“, bedauern die drei Sozialdemokraten. Und das sei keine Kleinigkeit, denn damit liefere es dem Rechtspopulismus in Witten wie auch in anderen Städten eine Steilvorlage.

Rückkehr zum einheitlichen Hebesatz

„Durch die Entscheidung der NRW-Gerichte und die Verweigerungshaltung des Landes müssten wir uns nun auch in Witten dazu gezwungen sehen, zu einem einheitlichen – und ungerechten – Hebesatz zurückzukehren. Damit kommen erneut höhere Kosten auf viele Menschen zu“, erklären die drei Ratsmitglieder der SPD. Ohnehin seien schon jetzt viele Haushalte mit ihren Mietzahlungen überfordert. Eine höhere Grundsteuer setze sie noch mehr unter Druck.

Alarmierendes Fazit

Ihr alarmierendes Fazit: „Die Unzufriedenheit, die dadurch wächst, verschafft denjenigen, die an der Leistungsfähigkeit der Demokratie zweifeln, noch mehr Gehör. Das Land schlägt unsere Warnung dazu jedoch in den Wind und ist in seinem Antwortschreiben gar nicht erst darauf eingegangen.“

Foto: Colourbox.de

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