Wohnen muss bezahlbar bleiben!

Falsche Empfehlungen der Landesregierung haben dazu geführt, dass Witten wie andere Städte auch erneut über die Grundsteuer B beschließen muss. Aus diesem Grund fordern wir, dass der zuständige Minister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) dafür gerade steht und die entstandenen Schäden ersetzt. Zudem muss er den Städten in NRW endlich rechtssichere Werte zur finanziellen Entlastung der Wohngrundstücke an die Hand geben, damit die Demokratie nicht noch weiteren Schaden nimmt. Wir haben uns daher in einem offenen Brief an ihn gewendet, um den Finanzminister nachdrücklich daran zu erinnern, dass Wohnen bezahlbar bleiben muss.

Hier folgt der Text im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister,

als größte Fraktion im Wittener Stadtrat wenden wir uns heute mit einem sehr wichtigen Anliegen an Sie. Unsere Stadt steckt wie viele andere in NRW in einer großen Finanznot. Vor diesem Hintergrund mussten wir auf nachdrücklichen Wunsch und Druck der Bezirksregierung den Hebesatz für die Grundsteuer B für eine Haushaltsgenehmigung schon vor einigen Jahren sehr hoch ansetzen.

Im Zuge der Grundsteuerreform war der Wittener Rat dann in 2024 der Empfehlung Ihres Hauses gefolgt und hatte ein Hebesatzsplitting (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) neu festgelegt. Da dieses Splitting mittlerweile juristisch höchst umstritten ist, stehen wir nun vor einer neuen Entscheidung zu diesem schwierigen Thema und sehen uns zu einer Umkehr zu einem einheitlichen Hebesatz gezwungen. Es kommen erneut höhere Kosten auf viele Menschen zu. 

Nach wie vor ist es jedoch unser Ziel, die in dem von Ihnen gewählten Modell der Grundsteuerreform angelegte überproportionale Belastung der privaten Wohnimmobilien auszugleichen. Deren Eigentümer*innen und die Mieter*innen dieser Wohnungen sollen für diese Unwucht im System nicht die Rechnung zahlen müssen. Wohnen muss bezahlbar bleiben!

Wie z.B. ein Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg und die Vorgehensweise anderen Bundesländer zeigt, hat das Land eine rechtssichere Möglichkeit mit einer Differenzierung der Steuermesszahlen für den gerechten Ausgleich zu sorgen. Wir möchten Sie darum – auch im Interesse der anderen betroffenen Städte in NRW – dringend bitten, diese Differenzierung auf Landesebene vorzunehmen.

Wenn Sie noch in diesem Jahr eine entsprechende Gesetzgebung auf den Weg bringen, wäre schon in 2027 eine tragfähige Lösung vorhanden. 

So können Sie eine Rechtssicherheit für die um Ausgleich bemühten Städte schaffen. Und so können Sie auch den rechten Populisten den Wind aus den Segeln nehmen, denn die anhaltenden Debatten über die Grundsteuer fügen unserer Demokratie einen schweren Schaden zu.

Leider hat sich auch die Empfehlung des Landes für einen aufkommensneutralen Hebesatz für Witten als nicht tragfähig erwiesen. Dem klammen Haushalt fehlen nun weitere zweieinhalb Millionen Euro aus 2025. Auch in anderen Städten hat sich dieses Problem ergeben. Aus diesem Grund möchten wir Sie zusätzlich darum bitten, die betroffenen Städte entsprechend zu entschädigen.

Auch damit erweisen Sie der Demokratie einen großen Dienst. Denn hier bei uns in den Städten erleben die Menschen täglich, wie marode die Straßen und die Schulgebäude sind. Viele zweifeln darum zunehmend an der Leistungsfähigkeit der Demokratie und haben ein immer offeneres Ohr für diejenigen, die dieses System abschaffen wollen. Bitte helfen Sie uns, das zu verhindern und diese Entwicklung zu stoppen!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe Rath, Fraktionsvorsitzender

Christoph Malz, Stv. Fraktionsvorsitzender

Patricia Podolski, Stv. Fraktionsvorsitzende

Foto: Colourbox.de

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