Weg mit unangemessenen Knöllchen für Badende

Knöllchen für das Baden in der Ruhr – ein grundsätzliches Abkassieren bei den Schwimmer*innen ist aus Sicht der SPD-Fraktion unangemessen. Daher hat sie jetzt einen Antrag angestoßen, den auch ihr Bündnispartner CDU unterstützt. „Was da im Sommer bei extrem hohen Temperaturen passiert ist, war völlig unangemessen“, ärgert sich SPD-Ratsmitglied Klaus Wiegand. Außerdem sei das Baden im Fluss durchaus nicht an jeder Stelle und zu jedem Zeitpunkt tatsächlich gefährlich. Er ruft einhellig mit der CDU in Erinnerung: „Das Bürgerbündnis setzt sich bekanntlich schon lange sogar für die Einrichtung eines Naturfreibades an der Ruhr ein.“

Klaus Wiegand

In der städtischen Ordnungsverordnung ist das Baden im Fluss jedoch als Ordnungswidrigkeit aufgeführt und kann daher  mit einem Verwarn- oder Bußgeld bestraft werden. „Wir möchten in der nächstmöglichen Ratssitzung von der Verwaltung jedoch wissen, wie sie künftig ein so rigides Handeln rechtlich sauber vermeiden kann“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Christoph Malz: „Natürlich muss dabei Beachtung finden, dass die Stadt nicht in die Gefahr kommen darf, sich regresspflichtig zu machen.“ Es könne aber nicht angehen, dass sie – wie in diesem Sommer geschehen – sogar Mitglieder von Sportvereinen in ihrem Training beeinträchtigt.

Christoph Malz

SPD-Ratsherr Frank Krebs erweitert das Anliegen: „Beim Eislaufen auf dem Hammerteich gibt es ähnliche Probleme.“ Auch in diesem Fall müsse überprüft werden, ob  immer die angemessenen Konsequenzen gezogen werden, wenn Menschen auf dem Eis angetroffen werden.  Klaus Wiegand ergänzt: „Wir wünschen uns in diesem Zusammenhang auch dringend eine Einschätzung dazu, ob das Aufstellen von Schildern an der Ruhr und am Hammerteich rechtlich vertretbar wäre.“ Sie könnten beispielsweise die Aufschrift „Baden auf eigene Gefahr“ oder „Eislaufen auf eigene Gefahr“ tragen. Möglicherweise fiele es den städtischen Mitarbeiter*innen dann leichter, ihren vorhandenen Ermessensspielraum vor der Verhängung von Verwarngeldern zu nutzen.

Frank Krebs

Frank Krebs stellt dazu klar: „In jedem Falle bleibt es eine wichtige Aufgabe  der Ordnungskräfte, über die Risiken beim Baden und beim Eislaufen aufzuklären.“ Der Antrag des Bürgerbündnisses fordert:  Für die Zukunft müssen die Außendienstmitarbeiter*innen des Ordnungsamtes  klare Verhaltensregeln an die Hand bekommen, damit sie angemessen reagieren können: „Sollte das nicht möglich sein, wäre über eine Veränderung der städtischen Ordnungsverordnung nachzudenken.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
LinkedIn

Mehr zum Thema

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top