Wie vermeiden wir Schäden? Hochwasser-Betroffene blicken voller Sorge in die Zukunft

Welchen Beitrag kann die Stadt zum Hochwasserschutz leisten? Das ist eine der Fragen, die unser Ratsherr Martin Kuhn und unser Fraktionsvorsitzender Dr. Uwe Rath kürzlich an den Bürgermeister gerichtet haben. Denn sie wissen: „Noch immer haben Betroffene mit der Bewältigung des außergewöhnlichen Starkregenereignisses vom 14. Juli 2021 zu tun – und natürlich blicken sie voller Sorge in die Zukunft.“

Information und Beratung

Wie sie aus dem Antwortschreiben nun erfahren haben, begreift die Stadt vor allem die Information ihrer Bürger*innen als eigene wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang: „Sie verweist dabei auf die Starkregenkarte und ergänzende Informationen, die sie gemeinsam mit der Entwässerung Stadt Witten (ESW) im Internet bereitstellt.“

https://www.witten.de/planen-bauen-wohnen/klimaschutz/starkregen-risikokarte/

Dazu zähle sie auch eine allgemeine telefonische Beratung.

Tipps zum Grundstück

„Zudem weist sie auf eine grundstücksscharfe Beratung vor Ort durch ESW sowie auf die städtische Vorsorgepflicht hin“, ergänzt Uwe Rath. Darunter verstehe die Verwaltung z.B. ihre Flächenvorsorge in der Stadtplanung, ihr Krisenmanagement im Rahmen der Gefahrenabwehr und spezielle Baumaßnahmen.

Was tun ohne Versicherungsschutz?

Wenn vom Hochwasser Betroffene einen Versicherungsschutz haben, erfasse im Regelfall ein Gutachter die entstandenen Schäden, erklärt Martin Kuhn. Schwierig sei es allerdings für diejenigen, denen ohne einen solchen Schutz schon ein Schaden entstanden sei: „Diesen Betroffenen gelingt es kaum, später noch eine Versicherung abzuschließen“, hatten die beiden Sozialdemokraten in ihrer Anfrage festgestellt und sich erkundigt, wie solche Privatpersonen und Firmen sich künftig schützen könnten.

Hinweis auf Vorschrift

 „Doch da verweist die Stadt nur auf die gesetzliche Vorschrift, laut der potenziell Betroffene verpflichtet sind, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz und zur Schadensminderung zu treffen“, erklärt Martin Kuhn. Insbesondere müssten sie die Nutzung ihrer Grundstücke laut § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anpassen.  „Konkret können sie dabei auf das bereits erwähnte Beratungsangebot der ESW zu möglichen Eigenschutzmaßnahmen im privaten Bereich zurückgreifen“, präzisiert der Fraktionsvorsitzende.

Keine Fördermittel vom Land

Landesfördermittel können Immobilienbesitzer in dieser Situation für erforderliche Baumaßnahmen allerdings wohl nicht in Anspruch nehmen: „Wir mussten erfahren, dass der Stadt keine entsprechenden Landesförderprogramme bekannt sind“, bedauert Martin Kuhn.   

Die Feuerwehr rufen 

Wenn die Flut nahe, sei die Feuerwehr auch nachts grundsätzlich der richtige Ansprechpartner, hat die Stadt zu einer weiteren Frage erklärt. Zudem hat sich herausgestellt, dass die Stadt die WarnWetter App des Deutschen Wetterdienstes und die NINA-App des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als geeignete Warn-Apps für potenziell Betroffene empfiehlt.

Veränderungen beobachten

Da bauliche Veränderungen im Umfeld von Immobilien die Hochwassergefahr auch vergrößern können, wollten Martin Kuhn und Uwe Rath auch wissen, wie deren Besitzer rechtzeitig auf nachteilige Entwicklungen aufmerksam werden könnten.  Die Stadt verweist dazu auf ihre Internetseite https://www.witten.de/planen-bauen-wohnen/stadtplanung/buerger-und:traegerbeteiligungen/

und auf die Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

https://www.flussgebiete.nrw.de/

Bauverbote

Dort seien auch die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie die festgesetzten Überschwemmungsgebiete – in denen ein allgemeines Bauverbot nach § 78 WHG gilt – veröffentlicht.

Bild von Maike und Björn Bröskamp auf Pixabay

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