Tierischer Erfolg: Hundesteuer für frühere Heimbewohner entfällt nach einem Jahr

Wer einem heimatlosen Hund ein Zuhause gibt, soll in Witten künftig nach einem Jahr keine Steuer für den Vierbeiner mehr bezahlen müssen. Das hat der Rat jetzt auf unsere Anregung hin mit großer Mehrheit beschlossen.

Wichtige Voraussetzung

Ratsherr Martin Kuhn erläutert eine wichtige Voraussetzung dafür: „Diese Regelung können Privatpersonen aus Witten in Anspruch nehmen, die ihren Hund nach dem ersten März 2023 aus dem örtlichen Tierheim oder von einer Wittener Tierschutzorganisation übernommen haben.“

Ein Jahr Bewährungsfrist

Ganz bewusst, so ergänzt Christoph Malz, unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender, setze die Steuerbefreiung erst nach einem Jahr ein: „Wir gehen davon aus, dass sich bis dahin gezeigt hat, ob der Vierbeiner wirklich in den Haushalt passt.“ Erst dann mache die Steuerbefreiung Sinn.

Verantwortung für ein Lebewesen

Schließlich, so erläutert Ratsherr Michael Aufermann weiter, habe seine Partei mit der Kostenerleichterung auf keinen Fall einen Anreiz für eine völlig unüberlegte Tierhaltung schaffen wollen: „Wer mit einem Tier zusammenlebt, übernimmt die Verantwortung für ein Lebewesen. Daher sollte die Hürde auch nicht zu niedrig liegen.“ Und Michael Aufermann weiß, wovon er spricht, weil er selbst ein Hundehalter ist.

Zeichen setzen

Die drei Lokalpolitiker, die den Vorstoß zur Befreiung von der Hundesteuer gemeinsam auf den Weg gebracht hatten, betonen: „Wir möchten damit in diesen Zeiten des Kostenanstiegs ein Zeichen setzen.“ Die kleine finanzielle Entlastung sei vor allem in den Haushalten mit einem geringeren Einkommen sicherlich willkommen. Grundsätzlich sei diese Veränderung auch als Anerkennung des Einsatzes für einen heimatlosen Hund gedacht.

Online-Formulare

Der erforderliche Antrag für die Steuerbefreiung soll künftig nach Möglichkeit bürgerfreundlich über ein Online-Formular gestellt werden können. „Aufgrund der Bewährungsfrist für Hund, Herrchen oder Frauchen hat die Verwaltung jetzt ein Jahr Zeit, dieses Formular vorzubereiten“, bekräftigt Martin Kuhn. Christoph Malz weist darauf hin, dass die Verwaltung nun auch gehalten ist, in der nächsten Ratssitzung die erforderliche Satzungsänderung für die Hundesteuer vorzunehmen.

Maximal zwei Hunde

„Grundsätzlich kann die Steuerbefreiung nicht für mehr als zwei Hunde gelten“, informiert Michael Aufermann über ein weiteres Detail, das in diese Satzung Eingang finden soll. Wobei auch die Steuerbefreiung für den zweiten Hund erst drei Jahre nach der Steuerbefreiung für den ersten Hund geltend gemacht werden könne.

Bessere Vermittlungschancen

„Es wäre doch schön, wenn mehr Tierfreunde sich bei einer geplanten Anschaffung künftig zunächst einmal nach einem heimatlosen Hund umsehen würden“, beschreiben die drei Ratsmitglieder einen weiteren erhofften Effekt. Wenn die Vermittlungschancen für gestrandete Hunde steigen, sei das für sie wie auch für ihre neuen Halter natürlich ein großes Glück. „Auch das Tierheim und die anderen Wittener Tierschutzorganisationen können profitieren, wenn sie weniger Schützlinge zu versorgen haben. Durch die Inflation und die hohen Energiepreise sind auch ihre Kosten angestiegen.“

Soziale Vorteile überwiegen

Und für die Stadt bedeute die neue Regelung bei der Hundesteuer keinen großen finanziellen Verlust: „Nach Erfahrungen aus anderen Städten ist kein Massenansturm auf das Tierheim oder die anderen Wittener Tierschutzorganisationen zu erwarten“, wissen Christoph Malz, Martin Kuhn und Michael Aufermann. Für sie ist klar: „Mit Blick auf die begünstigten Haushalte und die besseren Vermittlungschancen für die Tiere überwiegen die sozialen Vorteile für Mensch und Tier deutlich den eher geringen Einnahmeverlust für die Stadt.“ 

Foto von BildvonFran.@thisisfranpatel auf Pixabay

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