Wer nimmt schon gerne auf wackeligen Bänken Platz? Um auf die mangelnde Attraktivität einiger Sitzgelegenheiten in der Innenstadt aufmerksam zu machen, hatte unser Ratsherr Michael Aufermann bereits im letzten Sommer gemeinsam mit unserem Fraktionsvorsitzenden Dr. Uwe Rath in einer Anfrage an den Bürgermeister auf entsprechenden Reparaturbedarf hingewiesen. Kopfschüttelnd weisen sie fast ein Jahr später auf das Ergebnis hin: „Die Bänke wackeln noch immer.“
Kontrollen bei der Straßenbegehung
Die beiden hatten sich damals auch danach erkundigt, wie oft die Stadt die Standfestigkeit und Qualität der Sitzmöbel kontrolliere. „Wie wir dann im November aus einem kurzen Antwortschreiben erfahren haben, geschieht das wohl im Rahmen der regelmäßigen Straßenbegehungen“, erläutert Michael Aufermann. „Daraus kann ich aktuell nur schließen, dass auf der Ruhrstraße seit fast einem Jahr keine Straßenbegehung mehr stattgefunden hat.“
Kein Datum genannt
Denn dort seien die drei Bänke vor dem Netto- und vor dem Gardinen-Markt sowie direkt gegenüber noch mindestens genauso wackelig wie schon im Juli letzten Jahres, als die SPD ihre Anfrage auf den Weg gebracht hatte. So wundert es den SPD-Ratsherrn auch nicht, dass seine Frage nach der letzten Kontrolle in diesem Bereich in der Stellungnahme des Bürgermeisters gänzlich unbeantwortet geblieben war.
Ein Ausnahmefall?
„Auf unsere konkrete Frage, wann mit den Reparaturen der Bänke zu rechnen sei, sind wir im November auch nur pauschal darüber informiert worden, dass solche Arbeiten im Regelfall zeitnah erfolgen würden“, erklärt Uwe Rath und ergänzt mit Blick auf den Kalender, dass hier dann wohl ein Ausnahmefall vorliegen müsse. Offenbar zeige sich auch an dieser Stelle die Personalnot des zuständigen Tiefbauamtes.
Schlechte Aufenthaltsqualität
Das Ergebnis ist aus Sicht der beiden Lokalpolitiker eindeutig bescheiden: „So kann es jedenfalls nicht gelingen, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern.“ Das treffe auch auf die Stadtteilzentren zu, da für sie nach Angaben des Bürgermeisters dieselben Regelungen gelten.