Es bleibt dabei: Hochbetagte müssen auf der Busfahrt zum Impfzentrum umsteigen

„Wir sind sehr ernüchtert  – eigentlich sogar sehr enttäuscht – über die Antworten auf unsere Anfrage zum Transport der Über-80-Jährigen aus Witten ins Impfzentrum nach Ennepetal“, erklären Petra Schubert, unsere stellvertretende Vorsitzende, Claus Humbert unser sozialpolitischer Sprecher und unser Ratsmitglied Rüdiger Fromme. Auf den Punkt gebracht sei darin im Grunde nur nachzulesen, dass Verbesserungen für diese Altersgruppe nicht machbar seien.

Schnellbuslinie wird nicht verlängert

„Die Schnellbuslinie SB 38 kann nach Angaben der Kreisverwaltung nicht bis zum Impfzentrum verlängert werden“, bedauert Petra Schubert. „Offenbar werden deren Fahrzeuge im Anschluss auf einer Ennepetaler Stadtbuslinie eingesetzt“, präzisiert Rüdiger Fromme. Claus Humbert beschreibt die Konsequenz daraus: „Die Hochbetagten aus Witten müssen am Busbahnhof Ennepetal noch einmal in die Linien 550 oder 608 umsteigen. Dabei wäre es ihnen sehr zu wünschen gewesen, dass hier wie im Fall der betroffenen Altersgruppe aus Hattingen, Sprockhövel und Schwelm mit dem SB 37 eine Verlängerung zum Impfzentrum möglich gewesen wäre.“ „Auch unter Corona-Bedingungen hält der Kreis seine Linienbuskapazitäten für ausreichend, um den sicheren Transport der Über-80-Jährgien aus Witten zu gewährleisten“, ergänzt Rüdiger Fromme eine weitere Information zur Anfahrt mit dem ÖPNV.

Keine kostenlosen Impftaxis im Kreis

Die Anregung des Deutschen Städtetages, kostenlose Impftaxis einzusetzen, ist von der CDU-Landesregierung  offenbar nicht weiterverfolgt worden. Darum betont der Bürgermeister in der Antwort: „Eine kreisweite Lösung möglicher Transporte aus den Städten Richtung Impfzentrum ist uns nicht bekannt. Hier gibt es individuelle Lösungen in jeder Stadt.“ Diese Aussage kommentiert Claus Humbert: „In Witten gilt sie bekanntlich nur für 250 bedürftige Seniorinnen und Senioren aus Witten.  Allerdings bin ich froh, dass wir mit unserem Vorstoß für einen Taxi-Festpreis dazu den Anstoß geben konnten.“ 

Erstattung der Anfahrtskosten

Einen kleinen Lichtblick gibt es allerdings im trüben Impfdschungel: Nach Auskunft der Kreisverwaltung besteht die Möglichkeit für begleitende Angehörige von Pflegebedürftigen, sich Reisekosten nach einer Regelung im Sozialgesetzbuch V (§60, Absatz 1 Nr. 5) erstatten zu lassen. Darüber hinaus gelte für behinderte Menschen, die mit Rollatoren oder einem Rollstuhl anreisen müssen, chronisch krank oder sehbehindert sind, dass die Kostenerstattung der Taxifahrt zum Impfzentrum bei den Merkzeichen AG, H, BI oder Pflegegrad 4 und 5 oder 3 mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität durch die Krankenkasse grundsätzlich möglich ist. 

Noch keine ortsnahe Impfung vorgesehen

„Was die Hochbetagten und mobilitätseingeschränkten Menschen in Witten sich wirklich wünschen, ist jedoch eine Impfgelegenheit in ihrer Stadt“, weiß Petra Schubert aus vielen Gesprächen. „Das ist zunächst nicht vorgesehen“, heißt es dazu aus dem Kreishaus mit  Verweis auf die derzeitige Erlasslage von Bund und Land. Fehlanzeige leider auch an einer weiteren Stelle: Wann der Impfstoff auch den Hausärzten zur Verfügung stehen wird, kann die Stadt noch nicht sagen: Das werde vom Land NRW über den EN-Kreis organisiert.

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