Bußgeld soll Stolpergefahr durch E-Roller bannen

Achtung, E-Roller! Die Stolpergefahr durch die falsch parkendenden Flitzer auf zwei Rädern soll in Witten durch ein Bußgeld gebannt werden. Das hat der Rat in seiner letzten Sitzung auf Antrag unserer Fraktion im Rahmen der Haushaltsdebatte beschlossen.

Die Scooter dürfen niemanden behindern

„Die klimafreundlichen Scooter werden auch in unserer Stadt viel genutzt, doch sie dürfen niemanden behindern oder gefährden“, begründet unser Ratsmitglied Tim Koch die Initiative seiner Fraktion. Ihr Vorsitzender Dr. Uwe Rath ergänzt: „Wir haben unseren Vorschlag als Antrag zum Haushalt eingebracht, weil durch das Bußgeld auch Einnahmen in kleinerem Maßstab erzielt werden.“  

Lerneffekt durch drohende Zahlung

Vom Bußgeld verspricht sich die Fraktion vor allem einen Lerneffekt. „Mitten in den Laufwegen darf niemand seinen Roller abstellen, erst recht nicht dort, wo es eng ist“, bekräftigt Ratsherr Koch: „Wie soll denn z.B. ein Elternteil mit einem Kinderwagen und dazu noch einem Kind an der Hand das recht schwere Fahrzeug aus dem Weg räumen?“ Für Fußgänger*innen mit Rollatoren könnten die Scooter auf dem Bürgersteig sogar ein Hindernis darstellen, an dem sie nicht vorbeikommen. Er befürchtet: „Im schlimmsten Fall kann das zu einem Sturz führen – sehbehinderte Menschen sind dadurch sogar in besonderem Maße gefährdet.“

Herausgabe der Nutzerdaten

Martin Kuhn, der verkehrspolitische Sprecher unserer Fraktion, zeigt einen weiteren Ansatz auf, der überprüft werden soll: „Möglicherweise kann die Stadtverwaltung ihre Verträge mit den E-Scooter-Anbietern noch so nachbessern, dass diese ausdrücklich zur Herausgabe der Nutzerdaten von Falschparkern verpflichtet sind.“ Denn nur so lasse sich der oder die Bußgeldpflichtige ermitteln. Die Erfahrung aus anderen Städten lehre leider, dass nicht alle Unternehmen zu einer solchen Kooperation bereit seien. Doch zur Not gibt es auch andere Wege: „Grundsätzlich können Städte bei solchen Parkverstößen auch die Halter – also die Firmen selbst – zur Verantwortung ziehen, wenn die Nutzer*innen nicht zu ermitteln sind“, erklärt Uwe Rath.

Hinweise und Kontrollen

Nach unseren Vorstellungen wird die Stadt künftig durch konkrete Hinweise von Bürger*innen oder durch stichprobenartige Kontrollen bei anderen Einsätzen des Ordnungsamtes auf E-Scooter-Bußgeldfälle aufmerksam und kann ihnen dann nachgehen. „Damit gefährliche Situationen erst gar nicht entstehen, könnten die Anbieter gemeinsam mit der Stadtverwaltung zusätzlich die Verbotszonen ausdehnen, in denen die Fahrzeuge gemäß ihrer Programmierung nicht geparkt werden können“, unterbreitet unser Fraktionsvorsitzender einen weiteren konkreten Vorschlag. Auch dafür sei das Bußgeld letztlich hilfreich: Wenn in Problemfällen Kosten drohen, seien die Firmen sicherlich eher dazu bereit, „Spielregeln“ an sensiblen Stellen einzuhalten.

Markierung von Parkzonen

Als Ergänzung des Maßnahmenkatalogs wünscht Tim Koch sich zudem eine farbliche Markierung von Parkzonen in konfliktträchtigen Bereichen: „Von klaren Regeln profitieren alle Beteiligten – die Rollerfahrer*innen, die anderen Verkehrsteilnehmer*innen und die Anbieterfirmen.“   

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