Welt-AIDS-Tag: Christel Humme „zeigt Schleife“

MdB und MdL

Bundestagsabgeordnete fordert Respekt und Solidarität für HIV-Infizierte

Ennepe-Ruhr. „Der Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember ist Anlass, für Respekt und Solidarität, aber auch für eine gute Versorgung von HIV-infizierten und AIDS-kranken Menschen einzustehen“, sagt Christel Humme, Bundestagsabgeordnete für den nördlichen Ennepe-Ruhr-Kreis. Trotz großer Erfolge müsse auch die Aufklärung über die Immunschwächekrankheit unvermindert weitergehen. „Jeder neue Infektionsfall ist einer zu viel“, so die SPD-Politikerin.

Seit etwa drei Jahren stagniert in Deutschland die Zahl der Neuinfektionen mit HIV/AIDS bei etwa 3000 Fällen pro Jahr – ein Erfolg der umfassenden Präventionsmaßnahmen in Deutschland, meint Christel Humme. Dennoch sei jeder neue Krankheitsfall einer zu viel: „Hinter dieser Zahl verbergen sich Betroffene, denen trotz verbesserter
Therapiemöglichkeiten in vielen Fällen ein lebenslanger Leidensweg bevorsteht.“

Neben dem nötigem Respekt und der Solidarität für die Betroffenen müsse es am Welt-AIDS-Tag auch um eine möglichst umfassende Versorgung der Kranken gehen, meint Christel Humme. Sie kritisiert die „sehr diffusen Ankündigungen“ der neuen Bundesregierung zu den geplanten Rückbaumaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu befürchten sei, dass die Leistungen insbesondere für chronisch kranke Menschen, zu denen auch AIDS-Kranke gehören, zurückgefahren werden. „Die SPD im Bundestag fordert Bundesgesundheitsminister Roesler auf, am Welt-AIDS-Tag nicht nur Betroffenheit zu zeigen, sondern dieser Anteilnahme Taten folgen lassen“, erklärt Christel Humme. „Wir erwarten, dass auch in Zukunft alle, insbesondere chronisch kranke Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen am medizinischen Fortschritt teilhaben können.“

 
 

Termine

Alle Termine öffnen.

13.09.2010, 17:00 Uhr - 13.09.2010 Fraktionsvorstandssitzung

15.09.2010, 17:00 Uhr - 15.09.2010 Fraktionssitzung

20.09.2010, 16:00 Uhr - 20.09.2010 Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses

Alle Termine

 

Zitat

Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte.
[Amtsgericht Koblenz, AZ 15 C 3047/98]